Rezeptgebühr
Deine Krankenkasse übernimmt die Kosten deiner Medikamente, doch in der Apotheke zahlst du trotzdem? Das ist die im Volksmund als "Rezeptgebühr" bezeichnete gesetzliche Zuzahlung für Arzneimittel, die die Krankenkassen entlasten soll.
Zehn Prozent des Apothekenverkaufspreises übernehmen alle Patientinnen und Patienten, minimal fünf und maximal zehn Euro. Das Geld sammeln wir Apotheken ein, es fließt aber komplett weiter an die Krankenkassen.
Es gibt übrigens auch ärztlich verordnete Arzneimittel, die von der gesetzlichen Zuzahlung in der Apotheke befreit sind. Manche Versicherte können sich auch gemäß ihres Einkommens für ein ganzes Jahr von der Zuzahlung befreien lassen.
Falls du dazu Fragen hast, helfen wir dir gerne weiter.