Ausbildung

Das pharmazeutische Personal in unserer Apotheke umfasst neben Apothekern und pharmazeutisch-technischer Assistenten auch nicht pharmazeutisches Personal. Zu diesem gehören insbesondere pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte.

Folgende Ausbildungsbereiche werden von uns angeboten:

  • Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (m/w/d)
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent (m/w/d)
  • Apotheker (m/w/d)


Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA)

PKA sind schwerpunktmäßig im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke beschäftigt. Sie kümmern sich vor allem um die Warenwirtschaft, den Einkauf und die Lagerung der Arzneimittel und der apothekenüblichen Waren.

Die Ausbildung im Überblick:

  • Benötigter Schulabschluss: Hauptabschluss oder höherwertig
  • 3 Jahre duale Ausbildung in der Apotheke und Berufsschule
  • 8 Doppelstunden Ausbildung in Erster Hilfe
  • Zwischenprüfung im 2. Lehrjahr (schriftlich)
  • Abschlussprüfung (schriftlich, mündlich und praktisch)


Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)

In der Apotheke informieren und beraten PTA - unter der Aufsicht eines Apothekers - den Patienten bei der Arzneimittelabgabe oder stellen Rezepturen her. Sie sind u. a. auch im Krankenhaus oder der Industrie tätig.

Die Ausbildung im Überblick:

  • Benötigter Schulabschluss: Realschulabschluss oder höherwertig
  • 2 Jahre schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für PTA und 6 Monate praktische Ausbildung (nach Bestehen des ersten Prüfungsabschnitts) in der Apotheke.
  • 160 Stunden Praktikum in der Apotheke
  • 8 Doppelstunden Ausbildung in Erster Hilfe
  • 1. Prüfungsabschnitt (schriftlich, mündlich, praktisch)
  • 2. Prüfungsabschnitt (mündlich)


Apotheker

Heutzutage steht die Information und Beratung von Patienten und anderen Heilberufen im Vordergrund. Der Apotheker klärt die Patienten über mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel untereinander auf und gibt Hinweise zur Einnahme.

Die Ausbildung im Überblick:

  • Benötigter Schulabschluss: Hochschulzugangsberechtigung, meistens mit Abitur
  • 4 Jahre Studium an einer Universität
  • 8 Wochen Praktikum (Famulatur) in der Apotheke in den Semesterferien
  • 1. Prüfungsabschnitt des Staatsexamens (schriftlich)
  • 2. Prüfungsabschnitt des Staatsexamens (mündlich)
  • Abschlussprüfung (schriftlich, mündlich und praktisch)
  • Praktisches Jahr in der Apotheke
    Innerhalb der 2-monatigen praktischen Ausbildung werden Kenntnisse vertieft, erweitert und angewendet.
  • 3. Prüfungsabschnitt des Staatsexamen (mündlich)
  • Nach bestehen des 3. Staatsexamen kann die Zulassung als Apotheker - die Approbation - beantragt werden.